Die Europäische Union hat sich mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Um diese Klimaziele zu erreichen, verabschiedete die EU bereits 2005 die EuP-Richtlinie (Energy-Using Products Directive). Mit der ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-Related Products Directive), auch Ökodesign-Richtlinie genannt, werden Mindestanforderungen für zahlreiche energieverbrauchsrelevante Produkte festgeschrieben. Für den europäischen Wirtschaftsraum gelten ab 1. Januar 2016 neue Anforderungen an die Energieeffizienz von RLT-Geräten. Die danach nächste Stufe der schrittweisen Einführung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
In der Tabelle finden Sie die ErP - Effizienz-Anforderungen ab 2016
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