FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie ist die Abhängigkeit zwischen der neuen VKF Richtlinie und der Bauprodukte-Verordnung?

Das Eidgenössische Bauproduktegesetz regelt das Inverkehrbringen der Bauprodukte aus dem EU- Raum und der Schweiz. Zuständig ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Die Anwendung der Bauprodukte ist hingegen kantonale Hoheit und muss deshalb für Brandschutz-Bauprodukte in den Brandschutzvorschriften (BSV) geregelt sein. (Quelle: Verein Kantonaler Feuerversicherungen, VKF) 

Wer überwacht das Einhalten der neuen Bauprodukteverordnung?

Das Bundesamt für Bauten und Logistik ist zuständig für die Marktüberwachung. 

Kontrollen: wer kontrolliert die Einhaltung der Bauprodukteverordnung?

für Bauprodukte, die unter eine harmonisierte Norm (hEN) fallen, ist der Hersteller verpflichtet, die Leistungen des Produktes sowie die Produktion / Herstellung von einer notifizierten Stelle fremdüberwachen zu lassen. (jährliche Überprüfung) Nach der Erstinspektion der Werkes hat der Hersteller eine Leistungserklärung für sein Produkt zu erstellen und ist berechtigt, das CE Kennzeichen anzubringen. 

Was bedeutet das CE-Kennzeichen?

Das CE bedeutet « Communauté Européennes ». Es ist der « Reisepass » des Produktes und berechtigt zum freien Warenverkehr. Es ist keine Garantie für die Brauchbarkeit / Verwendbarkeit des Produktes! Es bestätigt lediglich, dass die gemäss den Normen vorgegebenen Richtlinien überprüft und eingehalten werden. 

Braucht es trotz der neuen Bauprodukte-Verordnung weiterhin VKF-Zulassungen für Brandschutzklappen?

Nein, die Brandschutzbehörden stützen sich auf folgende Nachweise:

a bei Bauprodukten, welche von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind oder für welche eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, auf Leistungserklärungen zur Grundanforderung „Brandschutz“ gemäss Bauproduktegesetz;

b bei allen anderen Produkten auf Prüfnachweise, Zertifikate und Konformitätsnachweise akkreditierter Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie auf das VKF-Brandschutzregister.

Dürfen Produkte ohne VKF-Zulassung aber mit CE und Prüfungen nach Bauprodukte-Verordnung eingebaut werden?

 

für Produkte ohne VKF-Zulassung (Achtung neu: VKF-Technische Auskunft) müssen im Voraus Leistungserklärung und Prüfberichte (beglaubigt von notifizierten Stellen) bei den zuständigen Kantonalen Brandschutzbehörden für jedes Projekt durch den Unternehmer / Anwender eines Produktes eingereicht werden. Der Einbau ist nur mit Zustimmung der Behörden erlaubt. 

Was ist eine VKF-Technische Auskunft und wofür braucht man diese?

Die VKF-Technische Auskunft ersetzt die frühere VKF Zulassung. Um eine solche zu bekommen, muss der Hersteller beim VKF in Bern Leistungserklärung und Prüfberichte (beglaubigt von notifizierten Stellen) hinterlegen und eine TA beantragen. Damit entfällt die projektabhängige Einreichung der Leistungserklärung und Prüfberichte durch den Unternehmer / Anwender, die Feuerpolizei hat jederzeit Zugriff auf die Unterlagen. 

Wie sind die Übergangsfristen der neuen Brandschutzvorschriften 2015?

Grundsätzlich gibt es keine Übergangsfristen. Sie gelten ab 1. Januar 2015 und sind für alle Kantone verbindlich. 

Wie sind die Übergangsfristen der neuen Bauprodukte-Verordnung?

Die neue Bauprodukteverordnung (BauPV) gilt ab 1. Oktober 2014. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2015. 

Was ist „Lignum“ und hat die TROX HESCO Schweiz AG das?

Lignum, Holzwirtschaft Schweiz ist die Dachorganisation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft. Informationen zu verschiedensten Themen wie „Bauen mit Holz“ (inklusive Brandschutz) sind unter www.lignum.ch zu finden. 

Wo finde ich die Zulassung und Leistungserklärungen einer Brandschutzklappe?

Die Zulassungen / Zertifikate der von uns vertriebenen Brandschutzklappen finden Sie auf unserer Website www.troxhesco.ch unter „Produkte / Brand- und Rauchschutz / Brandschutzklappen“ beim jeweiligen Typ oder auf der Website des VKF im Brandschutzregister vkf.ch 

Wie muss ich die Brandschutzklappe einbauen?

Anleitungen zum Einbau von Brandschutzklappen (Betriebs- und Montageanleitung) finden Sie auf unserer Website www.troxhesco.ch unter „Produkte / Brand- und Rauchschutz / Brandschutzklappen“ beim jeweiligen Typ. Es gilt: wie geprüft, so eingebaut! 

Welche Einbausituationen gibt es?

Die Leistungserklärung des Herstellers gibt Auskunft über die geprüften Anwendungen. 

Dürfen Brandschutzklappen anders als in Montageanleitung vorgegeben montiert werden?

Grundsätzlich nicht. Jedoch können die Brandschutzbehörden abweichende Situationen bewilligen (Zulassung im Einzelfall). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre zuständige Brandschutzbehörde. 

Dürfen Brandschutzklappen ohne Antrieb eingesetzt werden?

Grundsätzlich nicht. Jedoch können die Brandschutzbehörden abweichende Situationen bewilligen (Zulassung im Einzelfall). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre zuständige Brandschutzbehörde. 

Welche Steuerungen für Brandschutzklappen gibt es?

Eine Übersicht über die möglichen Steuerungen finden Sie auf unserer Website www.troxhesco.ch unter „Produkte / Brand- und Rauchschutz / Brandschutzklappen“ 

Dürfen Rauchmelder in Brandschutzklappen eingebaut werden?

Ja, im Prinzip dürfen Rauchmelder in Brandschutzklappen eingebaut werden. Dies ist aufgrund der Gefahr von Verschmutzung und Fehlalarmen jedoch nicht zu empfehlen. 

Kann auf die Brandmeldezentrale verzichtet werden wenn Rauchmelder in Brandschutzklappen eingebaut sind?

Rauchmelder in Brandschutzklappen detektieren den Rauch erst spät, wenn der Raum schon völlig verraucht ist. Diese Lösung kann nie eine Rauchmeldezentrale ersetzen und bietet nur eine bedingte Sicherheit. Aufgrund von Verschmutzung ist die Anfälligkeit für Fehlalarme hoch. 

Dürfen anstelle von Brandschutzklappen auch Brandschutzventile oder mechanische Absperrvorrichtungen eingesetzt werden?

Nein, grundsätzlich dürfen geforderte Brandschutzklappen nicht durch andere Absperrvorrichtungen ersetzt werden. 

Wo muss ich Brandschutzklappen einbauen?

Die VKF-Richtlinien geben Aufschluss darüber, wo Brandschutzklappen eingesetzt werden sollen. Massgebend ist das Brandschutzkonzept, welches durch die Behörden im Voraus abgesegnet werden muss. 

Wie müssen Brandschutzklappen gewartet werden?

Brandschutzklappen der TROX HESCO Schweiz AG sind wartungsfrei. Es empfiehlt sich, die Brandschutzklappen in der periodischen Lüftungsreinigung mit einzubeziehen. 

Wie müssen Brandschutzklappen kontrolliert werden?

Brandschutzklappen müssen mindestens halbjährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Wenn bei zwei aufeinanderfolgenden Kontrollen keine Mängel gefunden werden, darf der Intervall auf ein ganzes Jahr ausgedehnt werden. 

Ist eine Fernwartung möglich?

Sofern die Brandschutzklappen mit einer Steuerung ausgerüstet sind, kann die Kontrolle aus der Ferne durchgeführt werden. 

Wer trägt die Verantwortung für eingebaute Brandschutzklappen?

Der Anlageneigentümer oder -betreiber ist dafür verantwortlich, dass die lufttechnischen Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind. Brandschutzklappen sind dabei als Teil der lufttechnischen Anlage mit inbegriffen. 

Wo finde ich die Brandschutzvorschriften?

Die Brandschutzvorschriften sind auf der Website des Verbandes Kantonaler Feuerversicherungen VKF, www.vkf.ch, zu finden. 

Wo finde ich allgemeine Informationen zu Brandschutzklappen?

Allgemeine Informationen zu Brandschutzklappen sind auf der Website der Interessengemeinschaft Brandschutzklappen IG BSK, www.ig-bsk.ch, zu finden, bei der die TROX HESCO Schweiz AG Gründungsmitglied ist. 

Wie muss ich eine Brandschutzklappengrösse bestimmen?

Die Auslegung und Bestimmung der Brandschutzklappengrösse nehmen Sie am besten über das Auslegungsprogramm „Easy Product Finder“ EPF der TROX HESCO Schweiz AG vor. Dieses finden Sie zum Download auf unserer Website www.troxhesco.ch/epf. 

Wie hoch soll die Luftgeschwindigkeit innerhalb der Brandschutzklappe sein?

Die Luftgeschwindigkeit innerhalb der Brandschutzklappe sollte 3 bis 5 m/s nicht übersteigen. Im Wesentlichen ist dies abhängig von der geforderten Schallleistung. 

Wo finde ich Ausschreibtexte zu den Brandschutzklappen?

Die Ausschreibtexte zu unseren Brandschutzklappen finden Sie in unseren Broschüren oder  im Auslegungsprogramm „Easy Product Finder“ EPF. Dieses finden Sie zum Download auf unserer Website www.troxhesco.ch/epf. Auf Anfrage erstellen wir die Ausschreibtexte zugeschnitten auf Ihr Projekt. 

Wie schnell können Brandschutzklappen geliefert werden?

Standardausführungen sind innert 3 bis 5 Tagen lieferbar, kürzere Lieferfristen für Notfälle auf Anfrage. 

Welche Materialen sind lieferbar?

Lieferbar sind Klappen aus Stahl verzinkt (Standard), beschichtet RAL7001, Edelstahl 1.4301, oder Kombinationen aus allen drei Möglichkeiten. 

Gibt es ATEX Ausführungen?

Brandschutzklappen sind lieferbar nach ATEX, Richtlinie 94/9/EG, II 2 G c IIC T6, bzw II 2 D c T80°C bzw II 3 c T80°C 

Wann muss eine Brandschutzklappe eine ATEX-Zulassung aufweisen?

Der Betreiber bestimmt je nach Einsatzgebiet, ob eine Brandschutzklappe nach ATEX eingesetzt werden soll. Bei der SUVA kann entsprechende Beratung angefragt werden. 

Gibt es Klappen, die nur im Inneren nach ATEX geprüft sind? 

Nein. Brandschutzklappen sind grundsätzlich zusammen mit dem Antrieb als System nach ATEX geprüft und zugelassen. 

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